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Auszahlungen in der Kostenrechnung

Umgehende Zahlung

Das Gegenteil zu den Einzahlungen sind die Auszahlungen und damit auch für die Kostenrechnung jene Beträge des Zahlungsverkehrs, die sofort wirksam werden. Ob man nun Geld aus der Kassa nahm, um damit den Lieferanten zu bezahlen oder ob man per Bankkonto überwiesen hat, spielt keine Rolle.

Was versteht die Kostenrechnung unter Auszahlung?

Eine Auszahlung laut Kostenrechnung ist dann gegeben, wenn eine Rechnung sofort beglichen wird und damit in der aktuellen Kostenrechnung Platz findet. Es gelten auch zwei Grundbedingungen: einerseits, dass man Unternehmensgeld einsetzt, wodurch der Bestand an Zahlungsmitteln reduziert wird und dass die Zahlung sofort erfolgt und nicht etwa in drei Monaten.

Wenn die Zahlung nicht sofort erfolgt, ist es keine Auszahlung, sondern eine Ausgabe. Ausgaben können zum Beispiel beim Ausgleich von Lieferantenforderungen gegeben sein. Die Lieferung der Waren war im März, aber gezahlt wird im Mai. Aber Auszahlungen sind in vielen Fällen zugleich auch Ausgaben, wodurch es viele Überschneidungen dieser beiden Begriffe gibt.

Der Unterschied ist wichtig, weil periodenrein in der Kostenrechnung gearbeitet werden muss. Um beim Beispiel zu bleiben: wenn man eine Kostenrechnung ergo Kalkulation für den Monat März anstrebt, sind Gelder, die man im Mai zahlt, irrelevant. Gelder, die man aber im März zahlt, sind sehr wohl zu berücksichtigen.

Somit ist die Zahlung bar stets eine Auszahlung, die Zahlung per Bankkonto auch. Zu beachten ist beim Bankkonto nur wieder, wann tatsächlich von der Bank gebucht wird. Am Monatsende kann dies zu Verzögerungen führen und wenn erst am ersten Werktag des nächsten Monats der Betrag gebucht wird, gilt er für die Kostenrechnung des alten Monats nicht mehr. Generell ist die Banküberweisung aber ohnehin meist am selben Tag berücksichtigt, auch abhängig von der Form. Wenn man spät abends per Online-Banking die Zahlung veranlasst, wird sie natürlich erst am nächsten Tag durchgeführt.

Ausgaben sind auch Auszahlungen

Die Kostenrechnung kennt die Auszahlungen als kurzfristigen Zahlungsausgleich bei Lieferanten durch Bargeld, ober Überweisung und die Ausgaben als Aufwand von Handelseinkäufen. Ausgaben können auch später ausgeglichen werden, müssen es aber nicht. Daher kann es zu einer Überschneidung kommen, was oftmals der Fall ist.

Abgrenzung Auszahlung und Ausgabe

In einem praktischen Beispiel lässt sich schnell herausarbeiten, wann die Überschneidung zutrifft und die Kostenrechnung die Beträge brauchen kann und wann eine Abgrenzung und Trennung nötig ist. Denn in der Kostenrechnung müssen die Beträge nach Perioden, ergo Zeiträume berücksichtigt werden. Will man eine Kalkulation des Monats April durchführen, sind Zahlungsausgänge vom Mai nicht gewünscht und sogar hinderlich.

Gehen wir nun vom Einkauf von Handelswaren durch Lieferanten aus und wir erhalten Ware und Rechnung Anfang April und nehmen wir weiters an, dass es 20 Lieferanten sind, dann gibt es folgende Abgrenzung von Auszahlungen und Ausgaben:

5 der 20 Lieferanten begleichen wir im April (üblicherweise per Banküberweisung) und das Geld wird im gleichen Monat abgebucht. Damit sind diese 5 Beträge Auszahlungen, da sie im April berücksichtigt werden müssen und natürlich auch Ausgaben.

15 der 20 Lieferanten zahlen wir aber im Mai aus und damit sind es weiterhin Ausgaben (Einkaufshandlung, Reduzierung der Zahlungsmittel), aber keine Auszahlungen mehr, denn kurzfristig ist die Zahlung dann nicht mehr.

Somit gibt es immer wieder Ausgaben, die vom Charakter her den normalen Auszahlungen ähnlich sind, aber als solche nicht gelten.

Auszahlungen, die keine Ausgaben sind

Ausgaben sind all diese Geschäftsfälle, Auszahlungen nur in kurzfristiger Form. Es gibt aber auch Auszahlungen, die keine Ausgaben sind, und zwar dann, wenn die Summe der Geldbestände sich nicht ändert, obwohl eine Auszahlung durchgeführt wird.

Als einfaches Beispiel kann man die Kreditrate heranziehen, die in vielen Unternehmen eine fixe Größe beim Zahlungsverkehr darstellt. Nehmen wir an, dass eine Kreditrate in Höhe von EUR 5.000,-- beglichen wird, dann bedeutet dies, dass es eine Auszahlung gibt und das Bankkonto sich um den Betrag reduziert, aber es ist keine Ausgabe.

Denn gleichzeitig reduziert sich auch die Kreditsumme, womit das Geld nur gewechselt ist, die Gesamtsumme an Zahlungsbeständen blieb aber gleich hoch. Es ist also zu keiner Reduzierung vom Bestand an Zahlungsmittel gekommen. Die Reduzierung wäre aber eine Grundvoraussetzung, dass der Geschäftsfall als Ausgabe zu definieren ist.

Somit gibt es auch Zahlungen, die nicht in den Bereich der Ausgaben fallen.

Lesen Sie auch

In der Kostenrechnung sind wesentliche Begriffe das Rüstzeug für das eigentliche Zahlenmaterial und dabei ist vor allem die Aufgabe zu bewältigen, die Zahlen richtig zu interpretieren. Ein Beispiel ist der Unterschied zwischen Aufwände und Kosten. Auf der Gegenseite gibt es diese beiden Begriffe auch und zwar in Form von Erträge und Leistungen.

Weitere Unterscheidungen und Überschneidungen gibt es mit den Ausgaben und den Auszahlungen sowie mit den Einnahmen und den Einzahlungen.

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Kostenrechnung AuszahlungenArtikel-Thema: Auszahlungen in der Kostenrechnung
Beschreibung: Die 💰 Auszahlungen im Sinne der Kostenrechnung sind Gelder, die ✅ sofort ausgegeben werden wie bei Barzahlung und Überweisung.

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