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Betriebsarten in der Gastronomie

Viele Angebote, sehr unterschiedliche Angebote

Die Gastronomie wird als Begriff schon verschieden verstanden bzw. gibt es auch Situationen, die man im Alltag nicht mit Gastronomie in Verbindung bringen würde. Dabei ist nicht nur die Art des Angebots (Pizza, Frühstück, Schnitzel) das Thema, sondern auch wo und wie man dieses Angebot konsumieren kann und darf. Dies führt zum Begriff der Betriebsarten und ist gesetzlich geregelt. Die Regelungen sind verschiedener Natur, von Land zu Land, aber sie sind sich zumindest ähnlich.

Betriebsarten der Gastronomie am Beispiel Österreich

Unter den Betriebsarten werden im Rahmen der Wirtschaftskammer Österreich die verschiedensten Formen der Gastronomie zusammengetragen, die durchaus sehr verschieden auftreten können. An das Restaurant oder das Gasthaus (Wirtshaus) denkt man wohl sofort, aber es gibt noch viele andere Formen, wie Gastronomie stattfinden kann, wo und warum.

Die Zusammenfassung auf dieser Seite basiert auf den Angaben, wie sie laut Wirtschaftskammer in Österreich Gültigkeit und Anwendung haben.

Gastronomie im Restaurant

Das Restaurant ist ein Betrieb des Gastgewerbes, das aufgesucht wird, um Mahlzeiten zu konsumieren. Es ist wohl auch möglich, einfach nur ein gemütliches Bier zu trinken, aber sehr gerne sieht man das eher nicht. Die Gäste kommen meist, um auch etwas zu essen. Das Angebot ist hochwertig, die Ausstattung auch und man hat eine größere Auswahl an Speisen, wobei die Ausrichtung verschieden sein kann. So gibt es das große Steakhaus genauso wie das chinesische Restaurant oder ein Restaurant mit vorwiegend heimischen Spezialitäten. Die Qualität ist dabei in allen Bereich über dem Mindeststandard angesiedelt und der Preis ist entsprechend auch höher anzunehmen.

Betriebszeiten: früheste Aufsperrstunde 06.00 Uhr, späteste Sperrstunde 02.00 Uhr

Gastronomie im Gasthaus

Das Gasthaus ist ebenfalls ein Betrieb des Gastgewerbes, das gleichfalls für die Einnahme von Mahlzeiten aufgesucht wird. Aber der Wirt ums Eck (daher auch oft Wirtshaus statt Gasthaus) wird auch aufgesucht, um mit Freunden ein Bierchen trinken zu können, vor allem zur Abendstunde. Die Einrichtung ist größtenteils simpler gestaltet, das Angebot an Speisen nicht so groß wie im Restaurant, die Preise sind auch geringer. Es kann das Gasthaus trotzdem auch eine umfangreiche Speisekarte aufweisen, meist ist das Restaurant diesbezüglich aber umfangreicher ausgeprägt.

Betriebszeiten: früheste Aufsperrstunde 06.00 Uhr, späteste Sperrstunde 02.00 Uhr

Imbissstube

Eine weitere Möglichkeit, seinen Hunger und Durst zu stillen, wird in der Imbissstube angeboten. Es handelt sich dabei um kleinere Lokale, die aber mit einem Restaurant durchaus vergleichbar sind. Sie haben zwar weniger Räumlichkeiten, aber durchaus eine hohe Qualität beim Angebot und werden genutzt, um schnell etwas essen zu können. Meistens sind es kleine Speisen, die man sich bestellt und oftmals sind die Gäste Leute, die in der Nähe arbeiten und nicht viel Zeit haben, aber trotzdem etwas Gutes konsumieren wollen.

Betriebszeiten: früheste Aufsperrstunde 06.00 Uhr, späteste Sperrstunde 24.00 Uhr

Buffet

Das Buffet bietet ebenfalls Speisen und Getränke, könnte aber auch ein Lebensmittelgeschäft sein, denn so wirken die meisten Buffets. Sie sind ein zusätzliches Angebot je nach Situation. Eine Abendschule kann ein solches Buffet beherbergen, das Kino hat ein solches Buffet auch im Angebot und auch im Handel werden diese Angebote zur Verfügung gestellt.

Betriebszeiten: früheste Aufsperrstunde 06.00 Uhr, späteste Sperrstunde 24.00 Uhr

Eissalon

Eine Besonderheit ist der Eissalon, weil dieser in der Regel im Winter geschlossen hat. Häufig öffnen im März die ersten Eissalons und dann gibt es eine Kombination aus Sitzplätzen, um auch umfangreichere Eisspezialitäten konsumieren zu können oder einen Gassenverkauf, bei dem man Tüten oder Becher mit Eis kaufen kann oder auch eine Box mit größerem Inhalt für Zuhause.

Betriebszeiten: früheste Aufsperrstunde 06.00 Uhr, späteste Sperrstunde 02.00 Uhr

Bar

Abseits vom Restaurant oder dem Wirtshaus gibt es mit der Bar eine ganz andere Art von Gastgewerbebetrieb, mit typisch gedämpftem Licht, mit hohen Hockern, kleinen Sitznischen und ähnlichen Einrichtungen, wodurch man sich stark unterscheidet. Es gibt Musikvorführungen, Tanzveranstaltungen und auch sogenannte harte Getränke wie Schnäpse und Liköre.

Betriebszeiten: früheste Aufsperrstunde: 10.00 Uhr, späteste Sperrstunde 04.00 Uhr

Diskothek

Die Diskothek ist vor allem am Abend geöffnet und lädt dazu ein, sich tanzend bei Musik bestens zu unterhalten. Dabei gibt es auch ein umfangreiches Getränkeangebot. Speisen sind möglich, aber selten im Mittelpunkt. Vor allem Musik und Tanz stehen im Fokus des Besuches. Lichteffekte gehören genauso dazu wie auch so mancher DJ-Auftritt und laute Musik ist sowieso Pflicht.

Betriebszeiten: früheste Aufsperrstunde: 10.00 Uhr, späteste Sperrstunde 06.00 Uhr

Clubbinglounge

Als Clubbinglounge werden Gastgewerbebetriebe bezeichnet, in denen auch lautere Musik gespielt wird, aber die Gäste sitzen gemütlich zusammen und tanzen nicht wie in der Diskothek. Gleich mit der Disco hat man aber das umfangreiche Angebot an Getränken, die Speisen sind möglich, aber stellen auch nicht den Schwerpunkt dar.

Betriebszeiten: früheste Aufsperrstunde: 10.00 Uhr, späteste Sperrstunde 06.00 Uhr

Nebenrechte

Beim Restaurant ist das Thema Gastronomie offensichtlich, es gibt aber auch andere Bereiche, bei denen das Angebot gegeben ist, die aber nicht ursächlich die Gastronomie in den Mittelpunkt rücken. Dazu gehört zum Beispiel der Bäcker, der in seinem Geschäft oder in einer Filiale auch einige wenige Sitzplätze anbieten darf, um dort ein Frühstück samt Kaffee und alkoholfreie Getränke als Bedienung zu verabreichen. Die Bäckerei und/oder Konditorei muss aber im Mittelpunkt blieben. In der Gewerbeordnung ist dieses Zusatzangebot als Nebenrecht festgelegt.

Gleiches gilt für einen Lebensmittelhändler oder auch für einen Fleischhacker, die ihre Waren auch direkt im Geschäft anbieten können, um schnell den Hunger stillen zu können. Das ursächliche Geschäft muss aber im Fokus bleiben. Festgelegt ist meist, dass es nicht mehr als acht Sitzplätze im Verkaufslokal geben darf.

Datenquelle: https://www.wko.at/

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Infos zum Artikel

Gastronomie BetriebsartenArtikel-Thema: Betriebsarten in der Gastronomie
Beschreibung: In der ✈ Gastronomie gibt es die unterschiedlichsten ✅ Betriebsarten, die gesetzlich geregelt sind vom Restaurant bis zum Buffet, von der Bar bis zur Diskothek.

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