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Kleinunternehmerregelung: Vorteile und Nachteile erklärt

Vereinfachung für kleine Betriebe

Wer plant, ein Unternehmen zu gründen, muss zahlreiche Entscheidungen treffen. Auch steuerrechtliche Fragen sind zu klären. Ein wichtiger Punkt besteht darin, wie Sie mit der Umsatzsteuer umgehen. Denn: Unter bestimmten Umständen können sich Unternehmen beim Finanzamt von der Umsatzsteuer befreien lassen, indem sie die Kleinunternehmerregelung nutzen. Lesen Sie hier, wer als Kleinunternehmer gilt und worauf in dieser Hinsicht zu achten ist.

Was genau ist die Kleinunternehmerregelung?

Als Kleinunternehmerregelung versteht man eine Vereinfachungsregelung, die im Umsatzsteuergesetz verankert ist. Sie ist vor allem für Freiberufler, Selbstständige und kleine Unternehmen interessant, die sich wegen ihrer nur geringen Umsätze von einigen umsatzsteuerlichen Pflichten befreien lassen können.

Entscheiden Sie sich dafür, sich von der Umsatzsteuer befreien zu lassen, so weisen Sie in Ihren Rechnungen auch keine Umsatzsteuer aus. Sie führen bei Ihren Rechnungen also beispielsweise keine 19 Prozent an das Finanzamt ab. Eine Umsatzsteuer-Voranmeldung müssen Sie ebenfalls nicht tätigen. Die jährliche Umsatzsteuererklärung muss aber dennoch beim Finanzamt eingereicht werden. Überdies sind Sie dazu verpflichtet, auf Ihren Rechnungen einen entsprechenden Hinweis anzugeben, der den Rechnungsempfänger über den Grund der fehlenden Umsatzsteuer informiert. Die Formulierung könnte dabei wie folgt lauten: „Gemäß § 19 Umsatzsteuergesetz wird keine Umsatzsteuer erhoben.“

Vorteile der KleinunternehmerregelungBildquelle: elements.envato.com

Wer kann die Kleinunternehmerregelung nutzen?

Die Kleinunternehmerregelung kommt – wie der Name schon andeutet – nur für kleine Unternehmen zum Einsatz. So kann laut diesem Ratgeber von lexware.de die Kleinunternehmerregelung nur nutzen, wer als Kleinunternehmer gilt. Ob ein Unternehmen für die Befreiung von der Umsatzsteuer infrage kommt, richtet sich dabei nach dem Umsatz im vergangenen und dem voraussichtlichen Umsatz im aktuellen Kalenderjahr:

Mit dem Kleinunternehmer-Rechner auf der Website von lexware.de kann jeder mit ein paar Klicks selbst errechnen, ob er die Kleinunternehmerregelung anwenden darf oder nicht. Die gute Nachricht ist, dass der Jahresumsatz ausschließlich die Tätigkeiten umfasst, die der Umsatzsteuer unterliegen. Nicht einbezogen werden müssen zum Beispiel Umsätze aus dem Verkauf von Anlagegütern, bestimmte steuerfreie Umsätze oder umsatzsteuerpflichtige Entnahmen. Sämtliche Nebenkosten wie Reisekosten, Versandkosten oder Spesen, die Sie Ihren Kunden in Rechnung stellen, zählen jedoch in vollständiger Höhe zum Gesamtumsatz.

Auch, wenn Sie die Umsatzgrenzen einhalten, müssen Sie die Kleinunternehmerregelung nicht nutzen. Sie können freiwillig darauf verzichten. In diesem Fall weisen Sie die Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen aus und geben regelmäßig Ihre Umsatzsteuervoranmeldungen ab. Dann haben Sie auch die Möglichkeit, die von Ihnen gezahlte Vorsteuer dem Finanzamt gegenüber geltend zu machen. Falls Sie diese Entscheidung treffen, müssen Sie das dem Finanzamt mitteilen. Die Entscheidung ist bindend für fünf Jahre. Das heißt: Laut § 19 Abs. 1 UStG (Umsatzsteuergesetz) können Sie in diesem Zeitraum dann nicht zur Kleinunternehmerregelung zurückkehren. Sofern Sie die Umsatzgrenzen überschreiten, verlieren Sie den Kleinunternehmer-Status und müssen dann ebenfalls Umsatzsteuer auf die Umsätze erheben.

Pro und contra: Kleinunternehmerregelung nutzen, oder nicht?

Im Allgemeinen können Sie also völlig frei entscheiden, ob Sie als Kleinunternehmer die Kleinunternehmerregelung nutzen möchten oder nicht. Beides hat Vor- und Nachteile, weswegen die Wahl nicht ganz so einfach ist.

Welche Vorteile hat die Kleinunternehmerregelung?

Zu den wichtigsten Vorteilen der Kleinunternehmerregelung gehören:

  1. Weniger bürokratischer Aufwand: Die regelmäßigen Umsatzsteuervoranmeldungen entfallen. Bei der jährlichen Umsatzsteuererklärung genügt es für Kleinunternehmer in der Regel, zwei Zahlen einzutragen.
  2. Leichter Wettbewerbsvorteil: Gehören zu Ihrem Kundenstamm hauptsächlich Privatkunden oder Unternehmen, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, kann der Kleinunternehmer-Status Ihnen einen leichten Wettbewerbsvorteil einbringen. Das gilt vor allem, falls Sie Gewinne aus dem Wareneinkauf und Warenverkauf erzielen.

Vor allem der zweite Punkt ist für Existenzgründer interessant. Der Endverbraucher vergleicht bei seiner Kaufentscheidung die Bruttopreise inklusive Umsatzsteuer. Dadurch, dass bei Ihnen als Kleinunternehmer die Umsatzsteuer wegfällt, können Sie die Ersparnis an Ihre Kunden weitergeben und Ihre Waren billiger anbieten. Bieten Sie also beispielsweise ein Produkt für 50 Euro an, müssen Sie als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer abführen. Der Kunde zahlt 50 Euro. Ein Wettbewerber, der Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen muss, verlangt für dasselbe Produkt ebenfalls 50 Euro. Der Endpreis liegt aber durch die 19 Prozent Umsatzsteuer bei 59,50 Euro. Somit haben Sie beim Kunden gegenüber Ihrem Konkurrenten einen Preisvorteil von 9,50 Euro.

Gibt es auch Risiken und Nachteile für Kleinunternehmer?

Kleinunternehmer sollten aber auch wissen, dass die Nutzung der Regel mit einigen Risiken und Nachteilen verbunden ist. Wenn sich Ihr Unternehmen positiv entwickelt und höhere Umsätze generiert, müssen Sie früher oder später zur Regelbesteuerung übergehen. Spätestens dann müssen Sie die Umsatzsteuer auf Ihre Waren erheben. Der Preisvorteil für Privatkunden entfällt und es kommt zu einer Preiserhöhung durch die Umsatzsteuer. Das könnte dazu führen, dass Sie Kunden verlieren.

Sofern Sie Ihre Leistungen ohnehin überwiegend anderen vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen erbringen, kann es durchaus sinnvoll sein, die Option zur Umsatzsteuerpflicht zu nutzen und auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten. Dann können Sie nämlich die Vorsteuer geltend machen. Bei Anschaffungen für Ihr Unternehmen zahlen Sie nur den Nettobetrag des gekauften Produktes.

Der letzte Nachteil der Kleinunternehmerregelung besteht darin, dass Sie schon im Angebot oder spätestens bei der Rechnung dem Kunden gegenüber offenbaren müssen, dass Ihre Umsätze unter 22.000 Euro liegen. Das kann aus Marketingsicht Nachteile haben. Möglicherweise führen die niedrigen Umsätze bei Ihren Kunden dazu, dass sie der Leistungsfähigkeit Ihres Unternehmens oder Ihrem Können misstrauen.

Fazit: Jeder Unternehmer entscheidet individuell, ob er die Kleinunternehmerregelung nutzt

Die Frage, ob Sie die Kleinunternehmerregelung wählen sollen oder nicht, ist nicht so einfach zu treffen. Sie richtet sich nach mehreren Faktoren:

Generell lohnt sich die Kleinunternehmerregelung für Vollerwerbsgründer meist nicht – auch dann nicht, wenn der Umsatz in den ersten Jahren unter 22.000 Euro liegt. Früher oder später ist ein Wechsel zur Regelbesteuerung notwendig, wodurch Ihre Kunden den Preisvorteil verlieren. Doch: Nicht alle Gründungen betreffen größere Unternehmen. Die Zahl der Gründungen größerer Betriebe nahm von Januar bis August 2022 sogar deutlich ab – um 6,6 Prozent im Vergleich zum Vorkrisenniveau. Für kleine Unternehmen oder im Nebengewerbe kann die Kleinunternehmerregelung Vorteile bieten – vor allem, wenn Sie überwiegend an Privatkunden verkaufen.

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Kleinunternehmerregelung in der BuchhaltungArtikel-Thema: Kleinunternehmerregelung: Vorteile und Nachteile erklärt
Beschreibung: Die 💰 Kleinunternehmerregelung ist in der Buchhaltung eine vereinfache Lösung für ✅ sehr kleine Unternehmen mit geringerem Umsatz.

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