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Der Markenanwalt: So schützen sich Unternehmen vor Markenrechtsverletzungen

Schutz bei sensibler und oft unterschätzter Thematik

Das Markenrecht wird in Deutschland vom Deutschen Marken- und Patentamt (DMPA) reguliert. Es handelt sich dabei um den rechtlichen Schutz der Bezeichnungen, die Produkten im geschäftlichen Verkehr zugeordnet werden. Diese Bezeichnungen können entweder in Wortform, Bildform oder einer Kombination beider Varianten bestehen und für den deutschen, europäischen oder weltweiten Raum gelten. Schützen Geschäftsleute ihre Marke, erhalten sie das alleinige Nutzungsrecht über die Bezeichnung, sodass niemand anderes sie, oder eine verwechselbar ähnliche Version, verwenden darf. Wer bereit ist, sein Produkt oder seine Dienstleistung auf den Markt zu bringen, sollte seine Marke unbedingt schützen und dafür einen Markenanwalt mit ins Team bringen.

Die Aufgabe der Marke

Eine eingetragene Marke ist ein rechtlich geschütztes Zeichen, wie beispielsweise ein Logo. Wer eine Marke besitzt, hat ein sogenanntes Verbietungsrecht. Das untersagt Dritten, das Logo oder einen anderen Teil der Marke, wie beispielsweise eine Farbe oder gar einen Klang, in Verbindung mit einem identischen oder ähnlichen Produkt oder einer Dienstleistung zu verwenden. Damit wird die Herkunft des Produkts ganz klar dem entsprechenden Unternehmen zugesprochen und sowohl das Unternehmen selbst, als auch der Verbraucher, werden geschützt.

Markenanwalt hilft bei MarkenrechtBildquelle: Pixabay.com / stevepb

Unterstützung bei der Markenanmeldung

Junge Unternehmer, die ihr Produkt oder ihre Dienstleistung nach langer Planung auf den Markt bringen wollen, sollten sich in jedem Fall auf die Hilfe des Markenanwalts verlassen. Er unterstützt in allen Einzelheiten der Recherche und bei der Auswahl der passenden Markenart, prüft die Eintragungsfähigkeit und erstellt das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis. Wird die Marke im europäischen Raum oder gar international geschützt, sorgt der Markenanwalt dafür, dass die Marke auch dort sicher ist und vertritt den Unternehmer vor dem jeweiligen Markenamt. Selbst die eigentliche Markenanmeldung übernimmt der Markenanwalt, sodass er sich, im Fall der Notwendigkeit, auch um die Erstellung der Markensatzung kümmern kann.

Damit die Marke vom Amt anerkannt wird, müssen bei der Anmeldung alle Daten und Angaben stimmen. Die Marke selbst muss in akkurater Darstellung angemeldet werden, denn spätere Änderungen widerrufen die Anmeldung und der Prozess muss von vorn begonnen werden. Darüber hinaus müssen alle Waren und Dienstleistungen, die mit der Marke in Verbindung gebracht werden sollen, aufgelistet werden. Da die Gebührenhöhe der Anmeldung darauf basiert, wie viele und welche Gruppierungen auf der Liste erscheinen, sollte auch hier alles genau stimmen. Unternehmer können zwar ihre eigene Recherche betreiben, investieren dabei aber oft unverhältnismäßig viel Zeit. Ein Markenanwalt hingegen ist bereits vollkommen informiert und jederzeit auf dem neuesten Stand, sodass er den Unternehmer in allen wichtigen Angelegenheiten beraten und unterstützen kann. So gelingt die Markenanmeldung einwandfrei.

Kontrolle bei Markenrechtsverletzungen

Ist die Marke erfolgreich eingetragen, hat der Markenanwalt zwar gute Arbeit geleistet, doch sein Aufgabenfeld ist noch lange nicht ausgeschöpft. Die Anmeldung dient als Schutz vor dem Gebrauch oder der Nachahmung der Marke durch Dritte. Eine sogenannte Markenrechtsverletzung wird nach § 143 des Markengesetzes, je nach Schwere des Verstoßes, mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet. Der Besitzer der Marke kann den Schuldigen nun verklagen und einen Gerichtsprozess eingehen. Dafür benötigt er einen Anwalt. Wer bereits mit einem Markenanwalt zusammenarbeitet, steht hier klar im Vorteil.

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Markenanwalt und MarkenrechtArtikel-Thema: Der Markenanwalt: So schützen sich Unternehmen vor Markenrechtsverletzungen
Beschreibung: Der 🧾 Markenanwalt kann Unternehmen bei Fragen zum Markenrecht unterstützen, denn ✅ Markenrechtsverletzungen können heikel und auch teuer werden.

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