Sie sind hier: Startseite -> Immobilien -> Energieausweis für Wohngebäude

Energieausweis für Wohngebäude: was sie wissen müssen

Wichtiges Dokument beim Immobilienhandel

Wenn Sie eine Immobilie verkaufen möchten, stehen zahlreiche To-dos auf dem Plan. Seit geraumer Zeit muss nun auch noch ein Energieausweis erstellt werden. Das offizielle Dokument macht transparente Angaben rund um die Energieeffizienz des Gebäudes und soll Käufern oder Mietern beim Vergleichen helfen. Was oft nicht bekannt ist: Falsche Angaben können schnell teuer werden. Daher ist es wichtig, dem Energieausweis genügend Aufmerksamkeit zu schenken.

Wann brauche ich einen Energieausweis?

Bereits seit 2007 ist der Energieausweis in Deutschland verpflichtend. Dennoch sind viele Eigenheimbesitzer bislang damit noch nicht in Berührung gekommen. Doch woran liegt das? Vor allem in Bestandsgebäuden besteht grundsätzlich keine Pflicht, den Energieausweis erstellen zu lassen.

Verpflichtend ist das Dokument lediglich in folgenden Fällen

Anders sieht es hingegen aus, wenn es sich um eine Schenkung handelt. In einem solchen Fall müssen Sie nur dann einen Energieausweis erstellen lassen, wenn der künftige Besitzer diesen einfordert.

Energieausweis und seine AngabenBildquelle: Pixabay.com / Couleur

Lohnt sich jetzt die energetische Sanierung?

Mit dem Energieausweis können Mieter und Käufer nun auch ohne Fachwissen den energetischen Zustand einer Immobilie einschätzen. Vorab stellt sich jetzt daher oft die Frage, ob sich die energetische Sanierung lohnt. Energieeffizienzklasse A macht immerhin einen deutlich besseren Eindruck als Energieeffizienzklasse H. Mit der energetischen Sanierung verhält es sich aber ähnlich wie mit einem Gebrauchtwagen. Nur aufgrund der neuen Bremsen ist der Wagen nicht plötzlich deutlich mehr wert. Daher sollten Sie vorab immer den Allgemeinzustand der Immobilie prüfen. Ist etwa bereits die Bausubstanz renovierungsbedürftig, bringen energetische Sanierungen kaum einen Wertgewinn. Ist das Gebäude hingegen grundsätzlich in einem guten Zustand, können sich neue Fenster oder eine umweltschonende Heizung vor dem Verkauf durchaus lohnen.

Der Energieausweis: Energieeffizienzklasse für Gebäude

Mit dem Energieausweis werden Gebäude ganz einfach in Energieeffizienzklassen eingeteilt. Viele Verbraucher kennen das bereits von Elektrogeräten. Für Kühlschränke, Fernseher und Co. gibt es ein Energie-Scoring bereits seit langer Zeit. Ähnlich verhält es sich nun auch mit dem Energieausweis. Denn darin wird das Eigenheim je nach energetischem Zustand von A+ bis H eingeordnet. Je besser die Energieklasse, desto „grüner“ kann gelebt werden. Doch auch konkrete Angaben zu den laufenden Energiekosten müssen im Energieausweis gemacht werden. Ausgestellt werden darf das Dokument übrigens nur von befugten Personen. Selbst eine Schätzung vorzunehmen, ist nicht erlaubt. Dabei handelt es sich nämlich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro behaftet ist. Zudem kann der Käufer beziehungsweise Mieter unter Umständen aufgrund von arglistiger Täuschung vom Vertrag zurücktreten. Da lohnt es sich dann doch, die rund 150 Euro für die Erstellung des Dokuments zu investieren.

Lesen Sie auch

Die Besichtigung von Immobilien ist keine einfache Angelegenheit und sollte mit Leuten gemacht werden, die sich wirklich auskennen. Denn schon bei Begriffen wie Bausubstanz oder Baumängel steigen die meisten Interessierten aus. Offensichtliche Mängel erkennen sie zwar auch, aber bei der Dämmung kennen sich viele nicht aus. Ein Baugutachten kann daher immer sehr hilfreich sein.

Immer wichtiger wurde auch der Energieausweis für Wohngebäude, der die Energieeffizienz zum Thema hat.

Themenseiten

Diesen Artikel teilen

Infos zum Artikel

Energieausweis für WohngebäudeArtikel-Thema: Energieausweis für Wohngebäude: was sie wissen müssen
Beschreibung: Der 🏠 Energieausweis für Wohngebäude bekundet, wie es um die ✅ Energieeffizienz eines Gebäudes bestellt ist und hat bei Falschangabe rechtliche Konsequenzen.

Wir werden oft gefragt, ob man die Artikel für Studienarbeiten oder Schularbeiten verwenden darf und die Antwort ist ganz klar ja. Dafür haben wir diese Texte auch erstellt - zur Information und Weiterverwendung. Bitte aber bei Möglichkeit auf diese Seite verweisen.
Wer das letzte Bearbeitungsdatum angeben will oder muss: letztes Datum: 11. 04. 2024

Kategorien

Unternehmen
Unternehmen
Unternehmen: Angebote
Personal
Management
Marketing
Musterbriefe
Englische Musterbriefe
Deutsche Rechtschreibung

Finanzen
Finanzen
Buchhaltung
Kostenrechnung

Wirtschaft allgemein
Immobilien
Politik
Handel
Tourismus
Volkswirtschaft