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Energieausweis für Wohngebäude: was sie wissen müssen

Wichtiges Dokument beim Immobilienhandel

Wenn Sie eine Immobilie verkaufen möchten, stehen zahlreiche To-dos auf dem Plan. Seit geraumer Zeit muss nun auch noch ein Energieausweis erstellt werden. Das offizielle Dokument macht transparente Angaben rund um die Energieeffizienz des Gebäudes und soll Käufern oder Mietern beim Vergleichen helfen. Was oft nicht bekannt ist: Falsche Angaben können schnell teuer werden. Daher ist es wichtig, dem Energieausweis genügend Aufmerksamkeit zu schenken.

Wann brauche ich einen Energieausweis?

Bereits seit 2007 ist der Energieausweis in Deutschland verpflichtend. Dennoch sind viele Eigenheimbesitzer bislang damit noch nicht in Berührung gekommen. Doch woran liegt das? Vor allem in Bestandsgebäuden besteht grundsätzlich keine Pflicht, den Energieausweis erstellen zu lassen.

Verpflichtend ist das Dokument lediglich in folgenden Fällen

  • beim Neubau
  • beim Verkauf
  • bei der Vermietung
  • bei der Verpachtung.

Anders sieht es hingegen aus, wenn es sich um eine Schenkung handelt. In einem solchen Fall müssen Sie nur dann einen Energieausweis erstellen lassen, wenn der künftige Besitzer diesen einfordert.

Energieausweis und seine AngabenBildquelle: Pixabay.com / Couleur

Lohnt sich jetzt die energetische Sanierung?

Mit dem Energieausweis können Mieter und Käufer nun auch ohne Fachwissen den energetischen Zustand einer Immobilie einschätzen. Vorab stellt sich jetzt daher oft die Frage, ob sich die energetische Sanierung lohnt. Energieeffizienzklasse A macht immerhin einen deutlich besseren Eindruck als Energieeffizienzklasse H. Mit der energetischen Sanierung verhält es sich aber ähnlich wie mit einem Gebrauchtwagen. Nur aufgrund der neuen Bremsen ist der Wagen nicht plötzlich deutlich mehr wert. Daher sollten Sie vorab immer den Allgemeinzustand der Immobilie prüfen. Ist etwa bereits die Bausubstanz renovierungsbedürftig, bringen energetische Sanierungen kaum einen Wertgewinn. Ist das Gebäude hingegen grundsätzlich in einem guten Zustand, können sich neue Fenster oder eine umweltschonende Heizung vor dem Verkauf durchaus lohnen.

Der Energieausweis: Energieeffizienzklasse für Gebäude

Mit dem Energieausweis werden Gebäude ganz einfach in Energieeffizienzklassen eingeteilt. Viele Verbraucher kennen das bereits von Elektrogeräten. Für Kühlschränke, Fernseher und Co. gibt es ein Energie-Scoring bereits seit langer Zeit. Ähnlich verhält es sich nun auch mit dem Energieausweis. Denn darin wird das Eigenheim je nach energetischem Zustand von A+ bis H eingeordnet. Je besser die Energieklasse, desto „grüner“ kann gelebt werden. Doch auch konkrete Angaben zu den laufenden Energiekosten müssen im Energieausweis gemacht werden. Ausgestellt werden darf das Dokument übrigens nur von befugten Personen. Selbst eine Schätzung vorzunehmen, ist nicht erlaubt. Dabei handelt es sich nämlich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro behaftet ist. Zudem kann der Käufer beziehungsweise Mieter unter Umständen aufgrund von arglistiger Täuschung vom Vertrag zurücktreten. Da lohnt es sich dann doch, die rund 150 Euro für die Erstellung des Dokuments zu investieren.

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