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Weitere Steuerarten und Steuerbegriffe

Von der Realsteuer bis zur Gemeindesteuer

Es gibt eine Vielzahl an Steuern, die von Bund und Land eingehoben werden, wobei die wichtigsten die indirekten und direkten Steuern sind. Zu den indirekten Steuern zählt die Umsatzsteuer als wichtigster Vertreter, zu den direkten Steuern die Einkommensteuer oder auch die Körperschaftsteuer. Darüber hinaus gibt es aber noch weitere Begriffe rund um die Steuerarten, die hier vorgestellt werden.

Realsteuer oder auch Objektsteuer

Bei den Realsteuern ist die Grundlage für die Versteuerung das Objekt selbst, wie etwa ein Gewerbebetrieb oder Grund und Boden. Daraus leitet sich ab, dass die Grundsteuer für ein Grundstück genauso eingehoben wird wie die Gewerbesteuer. Natürlich sind beide auch direkte Steuern, weil sie unmittelbar vom Steuerpflichtigen bezahlt werden, aber die Überschneidung gibt es fast bei jeder Steuerart.

Personensteuern

Sind Objekte und ein Stück Land die Basis für die Realsteuer, so sind es die Menschen selbst bei den Personensteuern. Auch hier gibt es die Überschneidung mit den direkten Steuern. Bei den Personensteuern wird aber berücksichtigt, wie es um das Einkommen steht. Hat man zum Beispiel als Kleinunternehmer kaum Umsatz, ergo Gewinn erwirtschaften können, dann muss man keine oder nur sehr wenig Steuer bezahlen, während bei hohem Gewinn eine weit höhere Steuerforderung geltend gemacht wird.

Ertragsteuern

Die nächste Überschneidung ist mit diesem Begriff gegeben. Denn Einkommensteuer, Körperschaftsteuer oder auch die Gewerbesteuer besteuern die Vermögenszuwächse, allgemein als Gewinn umschrieben. Sie sind aber natürlich auch indirekte Steuern.

Substanzsteuer

Ein selten erwähnter Steuerbegriff ist die Substanzsteuer, die umschreibt, dass die Steuer einen vorhandenen Vermögensgegenstand zur Grundlage hat. Das gilt bei der Kfz-Steuer ebenso wie beim Haus mit Grund. Zum Beispiel spielt es bei der Kfz-Steuer keine Rolle, ob das Auto das ganze Jahr steht oder nicht, es ist einfach vorhanden und das wird versteuert, um die Berechtigung für die Nutzung zu haben.

Steuerbegriffe nach Behörde

Neben diesen themenbezogenen Begriffen rund um die Steuern gibt es auch Begriffe im Steuerrecht, die darauf abzielen, wer die Steuern einhebt. Auch die Frage, wer die Steuereinnahmen nutzen kann, ist ein Thema. Gemeinschaftsteuern sind zum Beispiel solche, bei denen sich Bund und Länder die Steuererträge aufteilen, um ihre Budgets zu bewältigen.

Bundessteuern, Landessteuern und Gemeindesteuern sind Begriffe, die bereits erkennen lassen, wer die eingehobenen Steuerbeträge für seine Zwecke nutzen kann, also für die Dienstleistungen, Behörden und Strukturen, um die Verwaltung am Laufen zu halten und auch für die Menschen tätig sein zu können.

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Die Steuern sind die notwendigen Einnahmen für den Staat, um die verschiedenen Leistungen erfüllen zu können. Man unterscheidet dabei vor allem die direkten Steuern von den indirekten Steuern, wie etwa die Umsatzsteuer. Neben der Umsatzsteuer gibt es aber viele weitere Steuerarten.

Auch international muss man die Regeln beachten. Die Steuern in Deutschland und Österreich sind ähnlich, aber eben nicht gleich.

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Beschreibung: Neben den direkten und indirekten 📜 Steuern gibt es noch einige andere Begriffe rund um die ✅ Steuerarten wie Realsteuer oder auch die Personensteuer.

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