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Aufgaben und Verantwortung eines Betriebsrates

Personalvertretung im Unternehmen

Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Belegschaft, erkämpft mehr Rechte für die Beschäftigten und bringt ihre Sichtweise besser in die betrieblichen Entscheidungsprozesse ein. Folgende Aufgaben entfallen auf den Betriebsrat.

Betriebsverfassungsgesetz: Rechtsgrundlage des Betriebsrates

In jedem privaten Betrieb mit mindestens fünf wahlberechtigten Arbeitnehmern darf ein Betriebsrat gewählt werden. Das regeln §§ 1 bis 20 im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). In § 80 BetrVG sind die Aufgaben des Betriebsrates festgelegt. Bereits im ersten Absatz steht dort, dass der Betriebsrat darüber zu wachen hat, dass "die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen" vom Arbeitgeber tatsächlich eingehalten werden. Fehlt in einem geeigneten Unternehmen der Betriebsrat, lässt sich einer wählen. Ob Neu-Gründung oder Durchführung der Wahl, einfacher und schneller kommt man mit der aas durch die Betriebsratswahl.

Betriebsrat im UnternehmenBildquelle: pixabay.com / advogadoaguilar

Aufgaben des Betriebsrates

Der Betriebsrat hat vier Arbeitsfelder:

  1. Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz und Fragen der Arbeitsplatzgestaltung
  2. Personelle Angelegenheiten und Belange der Berufsbildung
  3. Soziale Angelegenheiten
  4. Wirtschaftliche Angelegenheiten

Innerhalb dieser vier Aufgabenfelder hat der Betriebsrat folgende Aufgaben.

Im Arbeitsfeld Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz und bei Fragen der Arbeitsplatzgestaltung hat der Betriebsrat zum Ziel, den gesetzlichen Arbeitsschutz im Unternehmen effektiv umzusetzen. Prävention und Schutz der Beschäftigten stehen dabei im Fokus. Konkret geht es dabei darum:

Grundlage für diese Aufgaben sind §§ 89 bis 91 BetrVG.

Im Arbeitsfeld Personelle Angelegenheiten und Belange der Berufsbildung hat der Betriebsrat Informations-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte. Er kann also mitreden, wenn es Unstimmigkeiten gibt bei:

Grundlage für diese Aufgaben sind §§ 92 bis 98 BetrVG.

Im Arbeitsfeld Soziale Angelegenheiten kommen dem Betriebsrat zahlreiche Aufgaben zu, die die
Arbeitszeit, Entlohnung, betriebliche Ordnung sowie das Verhalten der Beschäftigen betreffen. Grundsätzlich hat der Betriebsrat bei allen Fragen der Arbeitszeitgestaltung und Entlohnung ein Mitspracherecht (vorausgesetzt, gesetzliche oder tarifliche Regelungen schließen dies nicht aus). Unter anderem betrifft das:

Hinsichtlich betrieblicher Ordnung und Mitarbeiterverhalten hat der Betriebsrat Mitspracherecht, wenn der Arbeitgeber von seinen Angestellten bestimmte Dinge fordert. Das können beispielsweise ein Rauchverbot, Taschenkontrollen oder Alkoholtests sein. Aber auch Anwesenheitslisten, Krankengespräche und die Parkplatzordnung fallen in diesen Bereich. Eine Ausnahme bildet die Umsetzung von Sicherheits- und Hygienebestimmungen.

Grundlage für diese Aufgaben ist § 87 BetrVG.

Im Arbeitsfeld Wirtschaftliche Angelegenheiten kommt dem Betriebsrat die Aufgabe zu, Auswirkungen von wirtschaftlichen Entwicklungen des Betriebs auf die Beschäftigten zu überwachen, um im Sinne ihres Wohles zu agieren. Dazu gehören:

Grundlage für diese Aufgaben sind §§ 80, 111 bis 113 BetrVG.

Fazit

Der Betriebsrat handelt im Sinne der Beschäftigten. Die Neu-Gründung und die Wahl sind jedoch nicht ganz leicht. Mit der richtigen Unterstützung ist es aber möglich und die Mühe alle mal Wert.

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Betriebsrat und seine AufgabenArtikel-Thema: Aufgaben und Verantwortung eines Betriebsrates
Beschreibung: Der 🏢 Betriebsrat vertritt die Interessen der ✅ Belegschaft und kämpft für die Rechte der Beschäftigten im Unternehmen.

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