Vereine nehmen im Arbeitsrecht eine besondere Stellung ein, da sie in der Regel ideelle Zwecke verfolgen und dennoch häufig Arbeitgeber oder Vertragspartner ihrer Mitglieder sind. Kündigungen im Vereinskontext sollten daher unter vereinsrechtlichen Regelungen, aber auch im Einklang mit dem allgemeinen Arbeitsrecht realisiert werden. Wenn eine Mitgliedschaft oder ein Beschäftigungsverhältnis rechtssicher beendet werden soll, ist schließlich auch im Vereinskontext, ähnlich wie beim Arbeitnehmerverhältnis, eine ordentliche Kündigung notwendig.
Vereine agieren rechtlich in zwei Rollen. Einerseits beziehen sich juristische Regelungen primär auf das Vereinsrecht, andererseits treten Vereine häufig als Arbeitgeber oder Auftraggeber auf. An dieser Stelle wiederum kommt das Arbeitsrecht ins Spiel, denn diese Doppelrolle wirkt sich im Vereinsalltag unmittelbar auf Kündigungsvorgänge aus. Wo das Arbeitsrecht Schutzvorschriften für Arbeitnehmer enthält, regelt das Vereinsrecht die Mitgliedschaft und deren Beendigung.
Wichtig bleibt die Abgrenzung der Doppelrolle, da nicht jede Person, die für einen Verein tätig ist, in einem Arbeitsverhältnis steht. Ehrenamtliche Funktionen unterliegen beispielsweise anderen Regelungen als angestellte Mitarbeiter. Auch Vereinsmitglieder sind mitunter zugleich Arbeitnehmer, was die rechtliche Bewertung zusätzlich differenziert.
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Eine ordentliche Kündigung meint die fristgerechte Beendigung eines fortlaufenden Vertragsverhältnisses. Die ordentliche Kündigung im Vereinsumfeld betrifft mitunter arbeitsrechtliche und zugleich vereinsrechtliche Sachverhalte. Maßgeblich bleibt der zugrunde liegende Vertrag oder die Satzung.
Typische Voraussetzungen einer rechtlich wirksamen ordentlichen Kündigung ergeben sich auf Basis mehrerer Faktoren, darunter die
Ein Verein ist kein klassisches Unternehmen. Im Vergleich zu einem herkömmlichen Arbeitsverhältnis besteht im Verein nämlich eine enge Verbindung zwischen persönlichem Engagement und rechtlicher Mitgliedschaft. Die Beendigung einer solchen Mitgliedschaft folgt dementsprechend vereinsrechtlichen Vorgaben. Verträge geben hier neben der Zuständigkeit im Verein auch häufig feste Fristen oder auch zulässige Kündigungstermine vor.
Arbeitsrechtliche Kündigungen betreffen hingegen abhängige Beschäftigungsverhältnisse. Hier greifen zusätzlich Schutzvorschriften wie das Kündigungsschutzgesetz, sofern dessen Voraussetzungen erfüllt sind.
Wenn eine Mitgliedschaft und zugleich ein arbeitsrechtliches Verhältnis vorliegen, kommt es häufig zu rechtlichen Unsicherheiten. Eine mögliche Lösung liegt in der klaren rechtlichen Trennung beider Ebenen. Die Mitgliedschaft und das Beschäftigungsverhältnis sollten dazu vertraglich und organisatorisch eindeutig voneinander abgegrenzt sein, damit jeweils die zutreffenden Regelungen anwendbar werden. Separate Vereinbarungen und eine saubere Dokumentation der jeweiligen Rechte und Pflichten schaffen des Weiteren Transparenz und reduzieren Auslegungsfragen.
Die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung hängt wie auch beim arbeitsrechtlichen Verhältnis stark von der Einhaltung der formalen Anforderungen ab. Fehler entstehen dabei häufig dort, wo nicht klar kommuniziert wird. In Vereinen, in denen ehrenamtliche Vorstände handeln, fehlt außerdem mitunter die routinierte arbeitsrechtliche Praxis. Daher sollte schon vor Beginn der Mitgliedschaft oder des Arbeitsverhältnisses alles sauber dokumentiert werden.
Eine strukturierte Vorgehensweise trägt dazu bei, Risiken zu minimieren und rechtliche Klarheit zu schaffen. So kommt es schließlich erst gar nicht zu Fehlern wie

Eine ordentliche Kündigung im Verein folgt in der Regel einer festen Abfolge von Schritten. Diese Struktur dient der Rechtssicherheit und erleichtert die Nachvollziehbarkeit für alle Beteiligten.
Zu Beginn steht die interne Klärung der Kündigungsgrundlage. Maßgeblich sind hierbei die Regelungen der Vereinssatzung sowie gegebenenfalls bestehende Arbeits- oder Dienstverträge. Auf dieser Basis wird geprüft, welches Organ für die Kündigung zuständig ist. In vielen Vereinen liegt diese Aufgabe beim Vorstand, teilweise sind jedoch Beschlüsse der Mitgliederversammlung erforderlich.
Im nächsten Schritt erfolgt die formale Entscheidung. Diese sollte dokumentiert werden, zum Beispiel durch einen Vorstandsbeschluss oder ein Sitzungsprotokoll. Eine saubere Dokumentation schafft schließlich Transparenz und erleichtert den späteren Nachweis des ordnungsgemäßen Vorgehens.
Anschließend wird die Kündigungserklärung erstellt und fristgerecht übermittelt. Dabei ist auf die Einhaltung der vorgeschriebenen Normen zu achten. Je nach Rechtsverhältnis braucht es von Mitgliederseite vorab auch eine schriftliche Erklärung, warum man den Verein verlassen möchte.
Nach der Übermittlung geht es für den Verein an die organisatorische Abwicklung. Dazu zählen unter anderem die Aktualisierung von Mitgliederlisten und die Anpassung interner Zuständigkeiten. Bei Beschäftigungsverhältnissen schließen sich gegebenenfalls weitere Schritte an, darunter die Ausstellung von Bescheinigungen oder die Abrechnung offener Ansprüche.
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